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In der Schweiz existieren zwei Präparatorenverbände in den Fachrichtungen Naturwissenschaft und Anatomie/Pathologie.

Der Verband VSAPP/ASPAP nimmt die Angelegenheiten der Präparatoren in den Instituten für Anatomie, Rechtsmedizin und der Pathologie, wahr. Der Verband VSAPP/ASPAP wurde 1985 gegründet und zählt derzeit 50 Aktivmitglieder
3 Ehrenmitglieder und 6 Veteranen.

Die Aufgaben eines Präparators in der Schweiz sind sehr vielseitig, je nachdem in welcher Fachrichtung oder in welchem Institut man arbeitet. Die Arbeiten können folgende Gebiete umfassen:

  • Obduktionen
  • Einsargen
  • Betreuen von Angehörigen
  • Wiederherstellungen
  • Fotodokumentationen
  • Präparateherstellung
  • Röntgen
  • Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten und Vorlesungen
  • Verwaltung von Asservaten und erstellen von Statistiken
  • Unterhalt von Gerätschaften und Haustechnik
  • Bestellwesen etc.

In der Regel ist die Tätigkeit des Präparators dieser Fachrichtung ein Zweitberuf da es in der Schweiz keine anerkannte Berufsschule und Berufsausbildung gibt. Dafür kann der Verband seit 1995 Fachprüfungen für Präparatoren der medizinischen Fachrichtung Anatomie, Rechtsmedizin und Anatomie durchführen. Die Ausbildung erfolgt am Arbeitsplatz, durch Kurse des Verbandes und durch Selbststudium. Für die Zulassung zur Prüfung sind eine Berufsausbildung und

3 Jahre Praxis als med. Präparator, oder 6 Jahre Tätigkeit als Präparator notwendig. Nach erfolgreicher Prüfung kann sich der Inhaber des Fachausweises, "Präparator/Präparatorin mit eidg. Fachausweis bezeichnen.

Von den aktiven Mitgliedern des VSAPP/ASPAP haben 15 diese Prüfung absolviert.

Der Verband verfügt über eigene Statuten, eine Geschäftsordnung und ein anerkanntes Prüfungsreglement.

Die Tätigkeiten bezwecken vor allem die Förderung des Berufstandes und der Aus- und Weiterbildung.

  • Die Organe des VSAPP/ASPAP sind:
  • Generalversammlung
  • Die ausserordentliche Generalversammlung
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revisoren

Das Rechtsdomizil ist am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.